Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGBs gelten für alle an Video Studio Schmitt Ingrids-Augenblicke erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGBs sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Druck oder Digitale Dateien)


Urheberrecht
3. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei Video Studio Schmitt
Ingrids-Augenblicke.
4. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
5. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das private Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von kommerziellen Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
6. Die Nutzungsrechte gehen, erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin, auf den Käufer über.
7. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
8. Bei der Verwendung der Lichtbilder Online oder im Druck (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urheber des Lichtbildes zu nennen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies gilt ins Besondere auch in den sozialen Medien.
9. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
10. Die Roh-Daten verbleiben der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.


Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten usw. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Die Vergütung erfolgt in zwei Schritten, 100 € wird direkt nach dem Shooting bezahlt. Nach Auswahl der Bilder aus der Onlinegalerie und deren Bestellung über unseren Onlineshop werden die Bildpakete bezahlt.
3. Vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Reservierungsgebühr im Wert 150€ . Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages in Rechnung gestellt.
4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die bearbeiteten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.

6. Ausgestellte Gutscheine werden nicht ausgezahlt. Sie gelten 3 Jahre.

 

Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus den verletzungswesentlichen Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Die Fotografin ist berechtigt aber nicht verpflichtet digitalen Daten zu archivieren. Für Datenverluste bei der Archivierung der Bilder kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Weitergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpflichtung der weiteren Archivierung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.
3. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Nach der Bearbeitung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.
2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, ist die restliche Zahlung zu leisten. Die Fotografin verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Lichtbilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
3. Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%. Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %, Storno ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Locationmiete, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin.

 

Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.


Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking. Hierbei ist jedoch bei jeglicher Veröffentlichung der Name und der Link der Fotografin als Urheber der Lichtbilder zu nennen.
3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen der Fotografin zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
5. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

Nutzung und Verbreitung
1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
2. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.
3. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.
4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

 

Lieferzeiten und Reklamationen
1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Durch erhöhtes Arbeitsaufkommen kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
2. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
4. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so können wir keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.

 

 

 

Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Königshofen.

 

Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Mit der Buchung eines Termines stimmen Sie den AGBs Video Studio Schmitt
Ingrids-Augenblicke zu. 

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 Für eine Terminanfrage wären folgende Punkte wichtig:

Bei Schwangerschaft-Shooting sowie Neugeborenen-Shooting der errechnete Entbindungstermin.

Bei Cake Smash der Termin vom ersten Geburtstag

Shooting Termine finden in der Regel Mo. - Fr.  um 10.00 Uhr statt. Die Dauer richtet sich nach dem gewählten Shooting-Paket, bei Neugeborenen Shooting haben die Kleinsten das Sagen. 

Ich kontaktiere die Eltern auch gerne zeitungebunden über WhatsApp. Falls dies in Ordnung wäre, bitte die Handynummer mit angeben. 

 

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